Für die Auswahl der optimalen Rechtsform sind jedenfalls Haftungsfragen sowie organisatorische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen zu bedenken. Ein zentrales Entscheidungskriterium ist aber auch immer wieder die steuerliche Optimierung.
Wesentliche Entscheidungskriterien, ob eine Personengesellschaft oder eine GmbH das bessere „steuerliche Kleid“ für Ihr Unternehmen in der Zukunft ist, sind daher folgende Fragen:
- Wie hoch wird der Gewinn der Personengesellschaft bzw. der GmbH sein?
- Wie hoch werden die Investitionen sein, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag bzw. für den Investitionsfreibetrag verwendet werden können?
- Wie hoch werden die Geschäftsführerbezüge bei der GmbH sein?
- Wie hoch werden die Ausschüttungen bzw. Privatentnahmen sein?
Für die Beantwortung dieser Fragen wird es erforderlich sein, die Entwicklung Ihres Unternehmens für die kommenden Jahre möglichst genau zu planen.
Beispielrechnungen zeigen, dass GmbHs daher bei hohem Einkommen und wenig Ausschüttungen Vorteile bieten. Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften hingegen haben bei geringerem Einkommen oder bei hohen Entnahmen und bei voller Nutzung des Gewinnfreibetrags die Nase vorne. Sowohl GmbHs wie auch Einzelunternehmen/Personengesellschaften können beim Vorliegen weiterer Voraussetzungen den Investitionsfreibetrag nutzen.
Eine pauschale Aussage, bei welcher Rechtsform weniger an Steuern und Abgaben in den kommenden Jahren zu entrichten sein wird, ist nicht machbar. Die individuelle Situation muss genau beleuchtet werden und es müssen vor allem auch alle nicht-steuerlichen Entscheidungskriterien berücksichtigt werden.